Courtage. Welche Provision ist zulässig?

Beim Immobilienverkauf ist die Provisionshöhe in Deutschland frei vereinbar – es gibt keine gesetzlichen Vorgaben. In der Praxis orientieren sich Eigentümer und Immobilienmakler bei der Festsetzung der Provision an den in dem jeweiligen Bundesland “marktüblichen” Regelungen:

Was erlaubt die Bundesländertabelle?

Übersicht marktüblicher Courtage in den Bundesländern

BUNDESLAND GESAMT ANTEIL VERKÄUFER ANTEIL KÄUFER
Baden-Württemberg 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Bayern 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Berlin 7,14 % 0 % 7,14 %
Brandenburg 7,14 % 0 % 7,14 %
Bremen 5,95 % 0 % 5,95 %
Hamburg 6,25 % 0 % 6,25 %
Hessen 5,95 % 0 % 5,95 %
Meckl.V.pommern 5,95 % 2,38 % 3,57 %
Niedersachsen¹ 7,14 % bis zu 3,57 % bis zu 7,14 %
Nordrhein-Westf.² 8,33 % 3,57 % 4,76 %
Rheinland-Pfalz³ 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Saarland 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Sachsen 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Sachsen-Anhalt 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Schleswig-Holstein 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Thüringen ⁴ 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Eigene Recherche, Stand Januar 2016. Alle Angaben inkl. 19 % MwSt.

  1. 1) Je nach Region werden unterschiedliche Provisionen vereinbart.
  2. 2) In Münster & Dortmund bis zu 4,76 % Käuferprovision.
  3. 3) Im Kreis Mainz-Bingen bis zu 5,95 % Käuferprovision.
  4. 4) In Westthüringen üblicherweise bis zu 5,95 % Käuferprovision.

Aufgrund der ähnlichen demografischen, strukturellen und Stadt-, Landestrukturen orientiert sich Immobilien-Kleve an der Münsteraner Tabelle für Immobilienmakler.

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